Leasing – Begriffserklärungen
Keine Rechts- und Steuerberatungberatung
Kilometervertrag
Bei Vertragsbeginn wird die Kilometerlaufleistung für ein Kfz für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Bei Vertragsende werden dann die Kilometer nach den Vertragsbedingungen abgerechnet, mit Belastung bei eventuellen Mehrkilometern bzw. Erstattung bei Minderkilometern.
Laufzeit eines Leasingvertrages
Die Laufzeit des Leasingvertrages richtet sich nach den steuerlichen Vorschriften und dem wirtschaftlich sinnvollen Nutzungszeitraum des zugrundeliegenden Leasingobjektes. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Leasingverträge gemäß den Leasing-Erlassen während der vereinbarten Vertragslaufzeit nur in Ausnahmefällen aufgelöst werden können.
Leasing
Unter Leasing wird die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt verstanden. Basis ist immer ein Leasingvertrag. Das Wort “Leasing” stammt aus dem Englischen “to lease” und bedeutet so viel wie vermieten bzw. verpachten.
Leasing-Beginn
Mit Vorlage aller Unterlagen und der vom Leasingnehmer unterzeichneten Abnahmebestätigung bei der Leasinggesellschaft wird der Leasingbeginn festgelegt . Mit Leasingbeginn wird die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Zahlung der Leasingrate ausgelöst.
Leasinggeber
Die Leasinggesellschaft, die das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zur Verfügung stellt. Der Leasinggeber ist in der Regel der rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Leasingobjektes.
Leasingnehmer
Der Leasingnehmer nutzt auf Basis eines Leasingvertrages ein im juristischen und wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggebers befindliches Leasingobjekt. Das Leasingobjekt ist beim Leasingnehmer bilanzneutral. Es unterliegt weder der Gewerbe- noch der Vermögensteuer. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers sind die Aufwendungen für die jeweiligen Leasingraten in voller Höhe als Aufwendungen absetzbar.
Leasingobjekt
Gegenstand und Grundlage eines jeden abgeschlossenen Leasingvertrages.
Leasingraten
Je nach Vertragsvereinbarung, üblicherweise jedoch monatlich zu bedienende Raten für die Nutzung des Leasingobjektes.
Null-Leasing
Eine beim Kfz-Leasing für Privatleute verwandte Leasingvariante. Die üblicherweise in den Leasingzahlungen enthaltenen Finanzierungskosten werden bei dieser Variante durch Subventionen des Herstellers/Lieferanten gegenüber dem Leasinggeber abgedeckt.
Restwert
Der Restwert ist der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der beim Teilamortisationsvertrag über die Vertragslaufzeit nicht durch die Leasingraten getilgt wird. Der Restwert wird vertraglich fest vereinbart und in die Kalkulation des Leasingvertrages einbezogen. Der Leasinggeber behält sich oft ein Andienungsrecht vor. Für die Festlegung des Restwertes sollte der zum Ende des Leasingvertrages voraussichtlich erzielbare Marktwert des Leasingobjektes sein.
Bei einer Übernahme des Leasingobjektes kann der Leasingnehmer das Objekt natürlich auch finanzieren. Entsprechende Angebote für günstige Online Kredite finden Sie im Internet.
Verlängerungsoption
Recht des Leasingnehmers, das Leasingobjekt nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit über einen Anschlußvertrag weiter zu nutzen.
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